Wer kontrolliert die Verwendung der Mittel? Jedes Quartal erfolgt die vereinsinterne Prüfung durch den Kontrollausschuss und einmal jährlich wird der Jahreshauptversammlung der Finanzbericht und die Prüfberichte des Kontrollausschusses zur Entlastung vorgelegt.Das Finanzamt stellt die Gemeinnützigkeit des EHD im Rahmen der Körperschaftssteuer-Freistellungs-bescheide fest. Darüber hinaus hat sich das EHD freiwillig einem sogenannten "Spenden-TÜV" unterzogen. Das "Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen" (DZI) hat dem EHD erstmals im März 1994 das Spendensiegel des DZI zuerkannt. Selbstverständlich erfüllt das EHD die Kriterien für das DZI-Spendensiegel bis heute und führt das DZI-Siegel auch im Jahre 2019.