Wer    kontrolliert    die    Verwendung    der    Mittel?    Jedes Quartal   erfolgt   die   vereinsinterne   Prüfung   durch   den Kontrollausschuss     und     einmal     jährlich     wird     der Jahreshauptversammlung    der    Finanzbericht    und    die Prüfberichte    des    Kontrollausschusses    zur    Entlastung vorgelegt. Das   Finanzamt   stellt   die   Gemeinnützigkeit   des   EHD   im Rahmen          der          Körperschaftssteuer-Freistellungs- bescheide    fest.    Darüber    hinaus    hat    sich    das    EHD freiwillig        einem        sogenannten        "Spenden-TÜV" unterzogen. Das   "Deutsche   Zentralinstitut   für   soziale   Fragen"   (DZI) hat    dem    EHD    erstmals    im    März    1994    das Spendensiegel         des         DZI         zuerkannt. Selbstverständlich      erfüllt      das      EHD      die Kriterien   für   das   DZI-Spendensiegel   bis   heute und führt das DZI-Siegel auch im Jahre 2019.
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